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Ärzte erklären

Spezifische Immuntherapie und Schwangerschaft

Eine Schwangerschaft hat Konsequenzen für die Einnahme von Medikamenten. Gerade in den ersten drei Monaten sollten Sie möglichst auf Medikamente verzichten. Es ist zunächst einmal gut, wenn Sie dem entstehenden Leben einen möglichen Schaden durch Arzneimittel ersparen wollen.

Die meisten Schwangeren sind daher extrem zurückhaltend, wenn es darum geht, Medikamente einzunehmen. Und das ist auch gut so. Trotzdem kann ein starker grippaler Infekt, Schmerzen, Übelkeit oder auch eine Allergie die Frage nach einer Medikamenteneinnahme in der Schwangerschaft aufwerfen.

 

Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker

Ihr behandelnder Frauenarzt wird Sie sicher danach fragen, wann Sie zuletzt Medikamente eingenommen haben oder ob Sie derzeit regelmäßig Medikamente einnehmen. Bei vielen Arzneimitteln sollte die Therapie im Zweifelsfall zumindest vorübergehend beendet werden.

Fragen Sie deshalb Ihren Arzt oder Apotheker, sobald Sie vom Bestehen einer Schwangerschaft erfahren haben. Falls möglich, wird Ihnen zu einer verträglicheren Alternative geraten, sofern die bisherigen Medikamente für Schwangere nicht geeignet sind. Informieren Sie unbedingt auch Ihren Allergologen und die mitbehandelnden Ärzte!

 

Bedeutung für Patienten

Wenn sie allergisch sind und bei Ihnen eine Schwangerschaft festgestellt wurde, bedenken Sie bitte folgende Punkte:

  • Pollenallergene (z.B. Baum- und Gräserpollen): Außerhalb des Pollenfluges ist eine antiallergische Therapie meist nicht nötig.
  • Milben- und Haustierallergene: Sie treten das ganze Jahr über auf. Vermeidungsmaßnahmen oder eine (vorübergehende) Trennung vom Haustier können helfen, die allergischen Beschwerden zu verringern.
  • Insektengiftallergie (Biene und Wespe): Sie sind nur in gewissen Monaten im Freien anzutreffen. Ein Stich kann allerdings schwere allergische Reaktionen hervorrufen und für Mutter und Kind lebensgefährlich sein.   

 

Spezifische Immuntherapie (SIT) und Schwangerschaft

Die gute Nachricht zuerst: Auch wenn Sie bereits schwanger waren und dies möglicherweise noch nicht bemerkt hatten, besteht keine Grund zur Sorge um Ihr ungeborenes Kind. Auch dann nicht, wenn Sie bereits mit einer spezifischen Immuntherapie (SIT) begonnen haben. Experimente mit Tieren zeigen keine Hinweise auf eine Gefahr für das Kind.

Da es unethisch wäre, schwangere Frauen in klinische Studien mit Allergenen einzuschließen, liegen aber keine ausreichenden Daten für die Anwendung dieser Therapieform in der Schwangerschaft vor. Veränderungen des Immunsystems lassen sich während einer Schwangerschaft nicht vorhersehen. Deshalb raten die Hersteller von Allergenpräparaten üblicherweise von einer spezifischen Immuntherapie ab.

 

Was sagen die allergologischen Fachgesellschaften?

Grundsätzlich gilt eine Schwangerschaft als Kontraindikation für den Beginn einer SIT. Bei einer lebensbedrohlichen Allergie durch Insektengifte (z. B. Biene und/oder Wespe) und guter Verträglichkeit ist es aber möglich, die Behandlung fortzusetzen. Dies sollte aber nur unter sorgfältiger Abwägung durch den Arzt und auf Basis von Einzelfallentscheidungen unter Beachtung der jeweiligen Gebrauchsinformation geschehen.

Beachten Sie, dass in den Packungsbeilagen (Gebrauchsinformationen) von Allergenpräparaten durchweg der Hinweis zu finden ist, dass nur unzureichende Erkenntnisse über die Anwendung in der Schwangerschaft vorliegen.

 

Insektengifte stellen eine Besonderheit dar

Nur im Einzelfall und z. B. bei einer lebensbedrohlichen Insektengiftallergie kann die SIT auch während einer Schwangerschaft begonnen werden. Warum ist das so? Weil Stichreaktionen durch Wespen oder Bienen während einer Schwangerschaft ein bedeutsames Risiko für die Mutter und auch für das Ungeborene (z.B. Risiko einer Fehlgeburt) darstellen. Daher sollte bei Frauen im gebärfähigen Alter die Spritzenbehandlung mit Insektengiften möglichst vor Eintritt einer Schwangerschaft begonnen werden.

 

Spezifische Immuntherapie (SIT) nach der Geburt des Kindes

Eine Allergie stellt – mit Ausnahme der Insektengiftallergie – keine lebensbedrohliche Erkrankung dar. Somit kann nach der Geburt und dem Abstillen des Säuglings mit der SIT begonnen oder diese wieder fortgesetzt werden. Aufgrund der Unterbrechung erhalten Sie dann allerdings eine erneute Einleitungsbehandlung.

 

Dr. med. Yasmin Stein (Facharzt für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde und Allergologie)
Neuer Markt 25, 53340 Meckenheim
Tel: 02225 / 7663
https://www.hno-meckenheim.de